Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 – Vertragspartner, Anwendungsbereich

(1) Vertragspartner des jeweiligen Auftraggebers ist Frau Laura Scherer, Inhaberin der Firma Circu:Culture, Lessingstraße 8, 10555 Berlin (im Folgenden „Circu:Culture“).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungsformate und begleiten­den Beratungsleistungen von Circu:Culture, gleich in welcher Form, seien es z.B. Schulungen, Workshops, Coachings, Teambuildings, sei es in Präsenz oder in Form von Telefon- oder Videokonferenzen.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Auftraggebers finden nur Anwen­dung, wenn und soweit Circu:Culture deren Einbeziehung in Textform zugestimmt hat.

2 – Leistungen von Circu:Culture

(1) Circu:Culture führt die gebuchte Veranstaltung für den Auftraggeber und/oder seine Beschäftigten (im Folgenden zusammen als „Teilnehmer:innen“ bezeichnet) im einzelvertraglich vereinbarten Bereich durch (im Folgenden „Veranstaltung“ genannt); einzelvertraglich sind auch Inhalte, Umfang und Termine festzulegen. Circu:Culture kann zur Durchführung eigene Beschäftigte wie auch spezialisierte Unterauftragnehmer einsetzen.

(2) Die Veranstaltung beruht wesentlich auf den vom Auftraggeber mitgeteilten Informatio­nen, etwa zur Tätigkeit, Größe und Ausstattung des Betriebs des Auftraggebers und zu Anzahl und Vorkenntnissen der Teilnehmer. Dem Auftraggeber obliegt es daher, Circu:Culture sämtliche Infor­mationen, die für Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung relevant sein können, vor Erteilung eines Auf­trags voll­ständig mitzuteilen. Dem Auftraggeber ist be­wusst, dass unvollständige oder fehlerhafte Informationen von seiner Seite zu einem für den Auftraggeber unvollständigen oder unbrauchbaren Ergebnis der Tätigkeit von Circu:Culture führen können.

(3) Jede Veranstaltung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Circu:Culture verspricht aber in keinem Fall die Erreichung bestimmter Ziele des Auftraggebers wie etwa be­stimmte Kenntnisse oder Fähigkeiten einzelner Teilnehmer, Um­sätze, Kosten­einspa­rungen, Gewinne, Kundenzahlen, Mengen oder eine bestimmte Po­sition im Markt. Ob und wie der Auftrag­geber und die Teilnehmer:innen die Veranstaltungsinhalte und Empfehlungen von Circu:Culture in der Praxis umsetzen, liegt allein in der Hand des Auftraggebers.

(4) Circu:Culture erbringt keine Beratung in Bereichen, die einer besonderen Zulas­sung bedürfen; hierunter fallen z.B. die Rechts- und Steuerberatung

3 – Präsenz-Veranstaltungen

(1) Für Veranstaltungen, die bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit von Circu:Culture und den Teilnehmer:innen stattfinden sollen, stellt der Auftraggeber einen geeigneten Raum auf seine Kosten zur Verfügung.

(2) Für Circu:Culture und für jede:n Teilnehmer:in muss dabei ein Sitzplatz mit Schreibfläche zur Verfügung stehen. Ferner vorausgesetzt wird eine Ausstattung des Raumes mit Whiteboard oder Flipchart-Ständer (jeweils im Format von mindestens 50 cm Breite und 70 cm Höhe, mit 50 Bögen Flipchart-Papier), Beamer (Auflösung mindestens Full HD, Anschluss über HDMI oder DisplayPort) mit Projektionsfläche (mindestens 140 cm Breite und 100 cm Höhe) und kabellosem Internetzugang (WLAN) mit einer Bandbreite von mindestens 20 MBit im Download und 6 MBit im Upload.

4 – Online-Veranstaltungen

(1) Ist vereinbart, dass die Veranstaltung ganz oder teilweise mittels Videokommunikation über das Internet durchgeführt wird, so stellt Circu:Culture dem Auftraggeber die zur Teilnahme erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung. Verfügt der Auftraggeber bereits über ein Videokom­munikationssystem, das er bevorzugt nutzen möchte, kann er seinerseits den Teilnehmer:innen und Circu:Culture Zugangsdaten zur Verfügung stellen.

(2) Der Kreis der Teilnehmer:innen ist auch bei einer Online-Veranstaltung beschränkt auf die vertraglich vereinbarte Zahl.

5 – Reisekosten

(1) Nimmt Circu:Culture einen Termin außerhalb Berlins wahr, vergütet der Auftraggeber den mit der Reisetätigkeit verbundenen Aufwand nach folgenden Regelungen.

(2) Reisen werden pauschal mit 0,80 Euro je Kilometer vergütet, unabhäng­ig von der Art des benutzten Verkehrsmittels. Hinweg und Rückweg werden se­parat berechnet, ebenso etwaige Wege dazwischen. Reisen mehrere Personen, so fallen die Reisekosten für jede Person separat an.

(3) Für Weglängen ist die Route zugrundezulegen, die Google Maps (www.google.de/maps) zum Zeitpunkt der Abrechnung als diejenige mit der kürzesten Reisedauer per PKW nennt ohne Rücksicht auf besondere Verkehrslagen (Stau, Baustel­le, temporäre Streckensperrung). Von mehreren Routen mit selber Reisedauer gilt die kürzeste Route. Soweit ein Weg in Berlin beginnt oder endet, gilt als Start- bzw. End­punkt die in § 1 Abs. 1 genannte Anschrift von Circu:Culture.

(4) Sofern der Auftraggeber die Teilnahme von Circu:Culture an einem Termin wĂĽnscht,

– zu dem eine Anreise erforderlich wäre, deren Beginn vor 7 Uhr eines Tages liegen müsste, und/oder

– bei dem die Rückreise zum Geschäftssitz von Circu:Culture oder eine Weiterreise zu einem vom Auftraggeber veranlassten Folgetermin erst nach 22 Uhr enden würde,

so kann Circu:Culture pauschalierte Kosten für Übernachtungen vor und/oder im Anschluss an den Termin in Höhe von 100 Euro je Person berechnen.

 6 – Stornobedingungen

(1) Circu:Culture räumt dem Auftraggeber das Recht ein, sich von einem erteilten Auftrag wieder zu lösen (im Folgenden als „Stornierung“ bezeichnet) gemäß den fol­genden Bedin­gungen.

(2) Bis zum Ende des 20. Werktags vor Beginn der vereinbarten Tätigkeit von Circu:Culture kann der Auftraggeber kostenfrei stornieren.

(3) Storniert der Auftraggeber nach dem in Absatz 2 genannten Zeitpunkt, aber vor dem Ende des 15. Werktags vor Beginn der vereinbarten Tätigkeit, ist Circu:Culture be­rechtigt, dem Auftraggeber 50% der vereinbarten Veranstaltungsvergütung zu berechnen.

(4) Storniert der Auftraggeber nach dem in Absatz 3 genannten Zeitpunkt, aber vor dem Ende des 10. Werktags vor Beginn der vereinbarten Tätigkeit, ist Circu:Culture be­rechtigt, dem Auftraggeber 70% der vereinbarten Veranstaltungsvergütung zu berechnen.

(5) Teilt der Auftraggeber nach dem in Absatz 4 genannten Zeitpunkt mit, die vereinbar­te Leistung nicht in Anspruch nehmen zu wollen, schuldet der Auftraggeber die voll­ständige Veranstaltungsvergütung.

(6) In den Fällen der Absätze 3-5 wird Circu:Culture Verkehrsmittel und Unterkünfte, deren Kosten der Auftraggeber gemäß § 5 zu übernehmen sich verpflichtet hat und die Circu:Culture im Vertrauen auf die Vertragsdurchfüh­rung bestellt hat, unverzüglich stornieren, soweit dies möglich ist. Soweit eine Stornie­rung sol­cher Leistungen nicht oder nicht kostenfrei möglich ist, wird der Auftraggeber Circu:Culture die damit verbundenen Kosten gegen Beleg erstatten. Die Höhe des Erstattungsanspruchs ist beschränkt auf diejenige Höhe, die bei auftragsgemäßer Durchführung der Veranstaltung gemäß § 5 angefallen wäre.

(7) Diese Stornobedingungen lassen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie Ansprüche wegen Störung der Geschäftsgrundlage unberührt.

7 – Vergütung

(1) Soweit nicht abweichend vereinbart, sind 50 % der Gesamtvergütung – bestehend aus der Veranstaltungsvergütung und etwaigen Reisekosten – mit Vertragsschluss fällig, der Restbetrag mit Abschluss der Veranstaltung. Entfällt die Veranstaltung aufgrund einer Stornierung durch den Auftraggeber, ist der gemäß Stornobedingungen anfallende Betrag sofort fällig.

(2) Jegliche Angaben zu VergĂĽtungen verstehen sich netto zuzĂĽglich Umsatzsteuer.

(3) Rechnungen von Circu:Culture sind binnen einer Woche nach Rechnungszugang ohne Abzug zu begleichen. Circu:Culture kann Rechnungen auch in digitaler Form per E-Mail an den Auftraggeber ĂĽbersenden.

8 – Veranstaltungsmaterialien, Urheberrecht

(1) Stellt Circu:Culture Schulungsmaterial zur Verfügung, so wird dem Auftraggeber hieran das einfache Recht eingeräumt, dieses Material insoweit zu vervielfältigen und zu verbreiten, als es erforderlich ist, damit jedem Teilnehmer ein Exemplar bzw. ein Satz des Materials zur Verfügung steht. Die Dauer des eingeräumten Nutzungsrechts beschränkt sich auf die Betriebszugehörigkeit des jeweiligen Teilnehmers zum Auftraggeber. Die Speicherung von Schulungsmaterial durch den Auftraggeber auf einem innerbetrieblich allgemein zugänglichen Server ist unzulässig; ebenso unzulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung über das Internet.

(2) Erstellt Circu:Culture einen Abschlussbericht, so räumt Circu:Culture dem Auftraggeber hieran ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers ein; enthält der Abschlussbericht erkennbar Beiträge von Teilnehmern, obliegt es insoweit dem Auftraggeber, von den Teilnehmern diejenigen Rechte einzuholen, die für die vom Auftraggeber etwaig vorgesehene Verwertung des Abschlussberichts erforderlich sind.

9 – Personenbezogene Daten von Teilnehmern

Soweit Circu:Culture zur vertragsgemäßen Durchführung der Schulung personenbezogene Daten von Teilnehmern verarbeiten muss, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber Circu:Culture, die hierfür erforderliche Einwilligung der Teilnehmer vor einer solchen Datenverarbeitung einzuholen oder sicherzustellen, dass die Verarbeitung durch eine sonstige Rechtsgrundlage legitimiert ist. Insoweit ist allein der Auftraggeber Verantwortlicher im Sinne von Artikel 4 DSGVO.

10 – Schlussbestimmungen

(1) Änderungen, Nachträge und Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(2) Soweit die Parteien auf Werktage Bezug nehmen, so gelten als Werktage nur die Tage Mon­tag bis Freitag mit Ausnahme der für das Land Berlin geltenden gesetzlichen Feiertage sowie mit Ausnahme des 24. Dezembers und des 31. Dezembers.

(3) Zum ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ver­einbarungen zwischen den Parteien bestimmen die Parteien, soweit zulässig, dasjeni­ge sach­lich zuständige Gericht, in dessen Bezirk die in § 1 Abs. 1 genannte Geschäftsans­chrift von Circu:Culture liegt.